
Anpassung Friedhof- und Bestattungsreglement – Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Der Gemeinderat lädt Sie zur Mitwirkung bei der Anpassung des Friedhof- und Bestattungsreglements ein. Der Reglements-Entwurf kann von Freitag, 18. Mai bis und mit Freitag, 8. Juni 2018 während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindekanzlei oder auf der Gemeinde-Homepage www.schupfart.ch, unter der Rubrik “Aktuell“, eingesehen werden. Hinweise, Anregungen und konkrete Vorschläge zum Reglements-Entwurf können im Mitwirkungsverfahren schriftlich bis Freitag, 8. Juni 2018 an den Gemeinderat Schupfart eingereicht werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren nicht um ein Auflageverfahren gemäss § 24 Baugesetz handelt. Der Gemeinderat dankt für ihr Engagement.
Vorgesehene Änderungen:
Benützungsdauer der Gräber vorher:
§ 21 Grabesruhe
Die Grabesruhe beträgt 20 Jahre … 25 Jahre
§ 24 Grösse, Platzierung, Ausnahmen
Die Gräber weisen folgende Grössen auf…
Neu: Urnengrab (Plattengrab) Länge: 0.40 m
Breite: 0.40 m
Anhang I
Friedhof- und Bestattungsgebühren neu: vorher:
Bestattung Einheimische
- Beisetzung einer Urne im Gemeinschaftsgrab CHF 1'000.00 CHF 1'500.00
- Namensbeschriftung wird nach effektivem
- Aufwand (pro Buchstabe) verrechnet CHF -- CHF 500.00
- Beisetzung im Plattengrab CHF 500.00 CHF --
Bestattung Auswärtige
- Reihengrab für Erwachsene CHF 3'000.00 CHF 5'000.00
- Urnenbeisetzung (neues Grab) CHF 2'000.00 CHF 3'500.00
- Urnenbeisetzung (bestehendes Grab) CHF 2'000.00 CHF 1'500.00
- Beisetzung einer Urne im Gemeinschaftsgrab CHF 2'000.00 CHF 3'500.00
- Beisetzung im Urnenplattengrab CHF 2'000.00 CHF --